Unterschiede verschiedener TÜV-Unterlagen

07.04.24

Die Gesetze erscheinen uns oft kompliziert und schwer nachzuvollziehen, vor allem wenn es sich um Autos dreht. Mit welchen Unterlagen muss ich was machen, um mein Fahrzeug legal fahren zu dürfen? Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen, haben wir eine kleine Liste zusammengestellt.


1. Einzelabnahme
Teile, für die keine Gutachten existieren, müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt und eingetragen werden. Hierbei wird vom TÜV geprüft, ob sich das Fahrzeug durch die Bauteile außerhalb der Spezifikationen befindet. Ist dies nicht gegeben und stellen die Teile auch kein Sicherheitsrisiko dar, können sie in der Regel auch abgenommen und eingetragen werden. Der große Vorteil ist, dass sich hierdurch Teile legal verwenden lassen, die eigentlich nicht durch ein Gutachten für den Straßenverkehr zugelassen sind.


2. Materialgutachten
Materialgutachten sind Papiere vom Hersteller, die etwas über die Beschaffenheit des Materials aussagen, aus dem das Teil hergestellt ist. So wird zum Beispiel die Festigkeit einer Felge angegeben oder die genauen Materialeigenschaften von Karosserieteilen. Auch mit einem Materialgutachten ist eine Einzelabnahme zur Eintragung eines KFZ-Teils notwendig, der Prozess wird durch das Gutachten jedoch deutlich vereinfacht.


3. Teile-ABE
Die Teile-ABE bezieht sich auf spezielle Anbau- und Tuningteile am Serienfahrzeug (!), wie z.B. Lenkräder, Felgen, Sitze oder ähnliches. Teile, die diese ABE besitzen, können ohne gesonderte TÜV Eintragung an den in der Teile-ABE aufgeführten Fahrzeugen angebaut werden. Die Teile-ABE verhindert ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und bezieht sich nur auf Deutschland, ist dort also geprüft und zugelassen. Die Papiere muss man bei einer Polizeikontrolle vorweisen können. Die ABE ist veraltet und wurde mittlerweile durch die EG-Genehmigung abgelöst.


4. EG-Genehmigung
Wie erwähnt handelt es sich hierbei um den Nachfolger der ABE. Teile, die eine EG-Genehmingung besitzen, haben eine sogenannte E-Nummer und können ohne Probleme am Fahrzeug verbaut werden. Fahrzeugteile mit einer E-Zulassung wurden in einem Land in der EU geprüft, entsprechen den EU-Richtlinien und sind daher auch in der gesamten EU zugelassen. Die EG-Betriebserlaubnis sollte stets mitgeführt werden, damit im Falle einer Kontrolle schnell geklärt werden kann, dass das Bauteil zugelassen ist. Eine Eintragung über den TÜV ist nicht notwendig.


5. E-Prüfzeichen
Einige original Nachrüstteile, wie z.B. Scheinwerfer, sind mit einer E-Nummer versehen. Teile wie diese können eigentlich problemlos an jedes x-beliebige Auto montiert werden, solange alle Normen, Vorgaben und Gesetze beachtet werden. Solange das gegeben ist, darf man diese Teile verbauen und muss sie nicht eintragen lassen.


6. Teilegutachten
Das Teilegutachten ist ein Gutachten, anhand derer der TÜV Prüfer festlegen kann, ob die Teile den Vorgaben wie Festigkeit, Höchstgeschwindigkeit etc. entsprechen oder nicht. Im Gutachten ist ein Verwendungsbericht enthalten, in dem sämtliche Fahrzeuge angegeben werden, für die das Bauteil zugelassen ist. Eine Eintragung bei passendem Fahrzeug ist somit ohne Probleme möglich.


7. CoC-Papier
Das so genannte Certificate of Conformity enthält alle Teile, die ab Werk am Fahrzeug legal verbaut werden können. Hat man zum Beispiel eine Ford Originalfelge und möchte eine andere Originalfelge verbauen, so ist dies erlaubt, sofern diese im CoC-Papier vermerkt ist. Das CoC-Papier kann man beim Fahrzeughersteller unter Angabe der Fahrgestellnummer erwerben und dient auch bei Fahrzeugimporten von außerhalb der EU als Grundlage zu Eintragungen.